Absatz eins,Die Vertragsparteien unterstützen die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Lehre und der Forschung zwischen ihren Hochschulen, wissenschaftlichen Bibliotheken und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.
Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2005,
Vertrag – Kroatien
Artikel 2
01.10.2005
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
10.02.2025
20004298
NOR40069117