Kurztitel

Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 175 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 11

Inkrafttretensdatum

13.09.2005

Text

Artikel 11

Streitigkeiten betreffend Auslegung und Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.