Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 175 aus 2005,
Artikel 11
13.09.2005
Streitigkeiten betreffend Auslegung und Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.