Die Vertragsparteien führen mindestens einmal alle zwei Jahre gemeinsame Expertentagungen durch, die insbesondere
- Litera adie Durchführung dieses Abkommens bewerten,
- Litera bdie gemäß Artikel 6 übermittelten Informationen erörtern,
- Litera cdie Ergebnisse des gemäß Artikel 5 dieses Abkommens durchgeführten Meßprogramms auswerten,
- Litera dsonstige aktuelle Fragen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes erörtern.