auf ein hohes Maß an Qualität der Ernährung hinzuwirken und
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 63 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2005,
Paragraph 5
01.01.2006
Es ist nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Bundesgesetzes und unter Bedachtnahme auf das Gemeinschaftsrecht