Absatz 2,Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden kann.
Streich- und Saiteninstrumentenbau-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 265 aus 2005,
Paragraph 10
01.07.2005
Fachzeichnen
Paragraph 10, (1) Die Prüfung hat das Anfertigen einer einfachen Werkzeichnung eines wichtigen Instrumententeiles zu umfassen.