Kurztitel

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2005,

Typ

Vertrag – Vereinigtes Königreich

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 7

Ausnahmen vom Quellensteuerverfahren

  1. Absatz eins,Österreich sieht eines der beiden Verfahren oder beide Verfahren gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie vor, um zu gewährleisten, dass der wirtschaftliche Eigentümer beantragen kann, dass die Steuer nicht einbehalten wird.
  2. Absatz 2,Auf Antrag des wirtschaftlichen Eigentümers stellt die zuständige Behörde der Vertragspartei, in der er seinen steuerlichen Wohnsitz hat, eine Bescheinigung gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie aus.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20004252

Dokumentnummer

NOR40068633