Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2005,
Vertrag – Vereinigtes Königreich
Artikel 13
01.07.2005
39/03 Doppelbesteuerung
Für die Zwecke dieses Abkommens bezeichnet der Ausdruck „zuständige Behörde“ wenn es sich um die Cayman Islands handelt, „the Financial Secretary“ und, wenn es sich um Österreich handelt, den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter.
25.04.2025
20004251
NOR40068623