Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2005,
Vertrag – Vereinigtes Königreich
Artikel 2
01.07.2005
39/03 Doppelbesteuerung
Zinszahlungen im Sinne von Artikel 9, die von einer Zahlstelle mit Sitz im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei an einen wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne von Artikel 6 geleistet werden, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei hat, unterliegen vorbehaltlich Artikel 4 während des Übergangszeitraums gemäß Artikel 15 ab dem in Artikel 16 genannten Zeitpunkt einer Quellensteuer. Der Satz der Quellensteuer beträgt in den ersten drei Jahren des Übergangszeitraums 15 %, in den darauf folgenden drei Jahren 20 % und danach 35 %.
25.04.2025
20004248
NOR40068558