Kurztitel

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2005,

Typ

Vertrag – Vereinigtes Königreich

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 2 Quellensteuerabzug durch Zahlstellen

Zinszahlungen im Sinne von Artikel 9, die von einer Zahlstelle mit Sitz im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei an einen wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne von Artikel 6 geleistet werden, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei hat, unterliegen vorbehaltlich Artikel 4 während des Übergangszeitraums gemäß Artikel 15 ab dem in Artikel 16 genannten Zeitpunkt einer Quellensteuer. Der Satz der Quellensteuer beträgt in den ersten drei Jahren des Übergangszeitraums 15 %, in den darauf folgenden drei Jahren 20 % und danach 35 %.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20004248

Dokumentnummer

NOR40068558