Kurztitel

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 236 aus 2017,

Typ

Vertrag – Vereinigtes Königreich

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Wird ab 1. Juli 2005 angewendet.

Text

A. Schreiben der Republik Österreich

Exzellenz,

ich beehre mich, auf die Texte des „Vorgeschlagenen Musterabkommens jeweils zwischen Guernsey, der Isle of Man und Jersey und jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, der die automatische Auskunftserteilung anwendet“ und des „Vorgeschlagenen Musterabkommens jeweils zwischen Guernsey, der Isle of Man und Jersey und jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, der in der Übergangszeit eine Quellensteuer erhebt“ Bezug zu nehmen, die das Ergebnis der Verhandlungen mit den Inselbehörden über ein Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen darstellen und den Beratungsergebnissen der hochrangigen Gruppe des Ministerrates der Europäischen Union vom 12. März 2004 als Anlagen römisch eins und römisch zwei beigefügt wurden (Dok. 7408/04 FISC 58).
Im Hinblick auf die oben genannten Texte beehre ich mich, Ihnen das „Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen“ in der Fassung von Anlage 1 zu diesem Brief vorzulegen und Ihnen vorzuschlagen, dass sich beide Seiten verpflichten, die in ihren innerstaatlichen Verfassungen vorgesehenen Formalitäten für ein Inkrafttreten dieses Abkommens schnellstmöglich zu erledigen und sich gegenseitig unverzüglich zu notifizieren, wenn diese Formalitäten abgeschlossen sind.
Für die Zeit bis zum Abschluss dieser internen Verfahren und bis zum Inkrafttreten des „Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen“ beehre ich mich, Ihnen folgenden Vorschlag zu unterbreiten: Die Republik Österreich und Jersey wenden dieses Abkommen vorläufig innerhalb des Rahmens der jeweiligen innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Erfordernisse ab dem 1. Januar 2005 oder (wenn dies der spätere Zeitpunkt ist) ab dem Datum der Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen an.
Sofern Ihre Regierung dem Vorstehenden zustimmen kann, beehre ich mich vorzuschlagen, dass dieses Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Jersey bilden.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Republik Österreich

Gregor Woschnagg mp.

Geschehen zu Wien am 1. Juni 2004, in dreifacher Ausfertigung.

B. Schreiben von Jersey

Exzellenz,

ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens.)

Ich darf Ihnen die Zustimmung von Jersey zum Inhalt Ihres Schreibens bestätigen.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für Jersey

Frank Walker mp.

Geschehen zu St. Helier am 19.11.2004, in dreifacher Ausfertigung.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20004246

Dokumentnummer

NOR40068541