Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2005,
Vertrag – Vereinigtes Königreich
Artikel eins
01.07.2005
39/03 Doppelbesteuerung
(1) Wenn Zinszahlungen im Sinne von Artikel 5 von einer Zahlstelle mit Sitz im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei an einen wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne von Artikel 2 geleistet werden, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei hat, erteilt die Zahlstelle der für zuständigen Behörde folgende Auskünfte:
(2) Binnen sechs Monaten nach dem Ende des Steuerjahres erteilt die zuständige Behörde einer Vertragspartei der zuständigen Behörde der anderen Vertragspartei automatisch die Auskünfte nach Absatz 1 Buchstaben a bis d für sämtliche Zinszahlungen, die im Laufe dieses Jahres geleistet werden.
25.04.2025
20004245
NOR40068505