Absatz eins,Drittstaatsangehörigen kann eine “Aufenthaltsbewilligung
- StrichaufzählungForscher” ausgestellt werden, wenn
- Ziffer einssie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und
- Ziffer 2eine Tätigkeit, die vom sachlichen Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen ist, für eine Forschungseinrichtung ausüben.