deren Tätigkeit überwiegend durch Aufgaben der künstlerischen Gestaltung bestimmt ist, sofern ihr Unterhalt durch das Einkommen gedeckt wird, das sie aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen; eine Haftungserklärung ist zulässig;
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,
Paragraph 61
01.01.2006
31.12.2013
Drittstaatsangehörigen kann eine Aufenthaltsbewilligung als Künstler ausgestellt werden, wenn