in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind;
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,
Paragraph 51
01.01.2006
31.12.2009
EWR-Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen und sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten, sind zur Niederlassung berechtigt, wenn sie