Absatz eins,Drittstaatsangehörigen, die einen Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt - EG” eines anderen Mitgliedstaates besitzen, kann eine “Niederlassungsbewilligung - ausgenommen Erwerbstätigkeit” erteilt werden, wenn
- Ziffer einssie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und
- Ziffer 2ein Quotenplatz vorhanden ist.