Absatz eins,Drittstaatsangehörigen mit einer “Niederlassungsbewilligung - Schlüsselkraft” kann quotenfrei eine “Niederlassungsbewilligung - beschränkt” erteilt werden, wenn
- Ziffer einssie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und
- Ziffer 2eine Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz vorliegt.