Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 100/2005Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,
Text
1. Hauptstück
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Dieses Bundesgesetz regelt
die Zuerkennung und die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten an Fremde in Österreich;
in welchen Fällen eine Entscheidung nach diesem Bundesgesetz mit einer Ausweisung zu verbinden ist;
das Verfahren zur Erlangung einer Entscheidung nach den Z 1 und 2.das Verfahren zur Erlangung einer Entscheidung nach den Ziffer eins und 2,