Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2005,
Artikel 80
01.03.2005
Die im Handel zwischen den Vertragsparteien angewandten Regeln über den Zollwert unterliegen dem WTO-Übereinkommen zur Durchführung des Artikels römisch sieben des GATT 1994, mit Ausnahme der Vorbehalte und Optionen des Artikels 20 und der Absätze 2, 3 und 4 des Anhangs römisch drei des genannten Übereinkommens.