Kurztitel

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 62

Inkrafttretensdatum

01.03.2005

Text

ARTIKEL 62

Einreihung der Waren

Für die Einreihung der Waren im Handel zwischen den Vertragsparteien gilt die im Einklang mit dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (im Folgenden „HS“ genannt) festgelegte Zolltarifnomenklatur der Vertragsparteien.