Kurztitel

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 43

Inkrafttretensdatum

01.03.2005

Text

TITEL römisch fünf
ZUSAMMENARBEIT IM SOZIALBEREICH

ARTIKEL 43

Sozialer Dialog

Die Vertragsparteien erkennen an,

  1. Litera a
    dass hinsichtlich der Lebensbedingungen und der Integration in die Gesellschaft die Beteiligung der Sozialpartner zu fördern ist;
  2. Litera b
    dass der Notwendigkeit, bei der Behandlung von Staatsangehörigen der einen Vertragspartei mit legalem Wohnsitz im Gebiet der anderen Vertragspartei Diskriminierung zu vermeiden, besonders Rechnung zu tragen ist.