Kurztitel

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 35

Inkrafttretensdatum

01.03.2005

Text

ARTIKEL 35

Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Zusammenarbeit im Bergbaubereich zu fördern, vor allem durch Abkommen zur

  1. Litera a
    Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs über die Anwendung sauberer Technologien im Bergbau;
  2. Litera b
    Förderung gemeinsamer Anstrengungen zur Entwicklung wissenschaftlicher und technologischer Initiativen im Bergbaubereich.