Kurztitel

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 23

Inkrafttretensdatum

01.03.2005

Text

ARTIKEL 23

Verkehr

(1)        Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf die Umstrukturierung und Modernisierung der Verkehrssysteme in Chile, die Verbesserung des Personen- und Güterverkehrs sowie die Erleichterung des Zugangs zum Nah-, Luft-, See- und Straßenverkehrsmarkt durch Verfeinerung des Verkehrsmanagements in betrieblicher und administrativer Hinsicht und durch Förderung von Betriebsnormen.

(2)        Die Zusammenarbeit umfasst unter anderem

  1. Litera a
    einen Informationsaustausch über die Politik der Vertragsparteien, insbesondere über den Nahverkehr und den Verbund und die Interoperabilität der multimodalen Verkehrsnetze, und andere Fragen von beiderseitigem Interesse;
  2. Litera b
    Ausbildungsprogramme auf wirtschaftlichem, rechtlichem und technischem Gebiet für Wirtschaftsbeteiligte und hohe Beamte;
  3. Litera c
    Kooperationsprojekte für den Transfer europäischer Technologie für das globale Satellitennavigationssystem und den öffentlichen Nahverkehr.