Kurztitel

Berufsreifeprüfungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.03.2006

Text

Anlage 2

BERUFSREIFEPRÜFUNGSKOMMISSION

am/an der

_____________________________________________________________________________________

Bezeichnung und Standort der Schule

Zl. des Prüfungsprotokolls:

Berufsreifeprüfungszeugnis

______________________________________________,

geb. am ___________________________

Familien- und Vorname

hat bei der Berufsreifeprüfungskommission an dieser Schule gemäß dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 1997,, die Berufsreifeprüfung

bestanden / nicht bestanden 1)

Die Leistungen bei den Teilprüfungen wurden, sofern diese nicht gemäß Paragraph 3, Absatz 2, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung entfallen sind oder gemäß Paragraph 8 b, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt wurden, wie folgt beurteilt:

Teilprüfungen

Beurteilung(en)/Entfall/Anerkennung 3)

Deutsch

 

Lebende Fremdsprache

 

Mathematik/Mathematik und angewandte Mathematik 1)

 

Fachbereich 2)

 

Er/Sie hat damit gemäß Paragraph eins, Absatz eins und 2 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 1997,, die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erworben.

___________________, am __________________

Rundsiegel

Für die Berufsreifeprüfungskommission

___________________________________________

Vorsitzender/Vorsitzende

____________

1) Nichtzutreffendes streichen.

2) Unter Angabe der Themenstellung.

3) Unter Angabe der Prüfung (Datum, Prüfungsinstitution), die zum Entfall bzw. zur Anerkennung geführt hat.