Lohnkontenverordnung 2006
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2005,
römisch fünf
Paragraph 3
24.08.2005
23.02.2024
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ist auf Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 enden vergleiche Paragraph 5,).
Für Arbeitnehmer, die ausschließlich Bezüge gemäß Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer 4, Litera b, EStG 1988 erhalten, die den Betrag von monatlich 200 Euro nicht übersteigen, kann die Führung eines Lohnkontos entfallen, sofern die erforderlichen Daten aus anderen Aufzeichnungen hervorgehen.
23.02.2024
20004237
NOR40067433