Absatz eins,Ro-Ro-Fahrgastschiffe müssen eine Bescheinigung zum Nachweis der Erfüllung der Vorschriften des Anhanges römisch eins der Ro-Ro-Fahrgastschiff-Richtlinie an Bord mitführen. Die Bescheinigung wird über Antrag von der Behörde ausgestellt; sie gibt die signifikante Wellenhöhe an, bis zu der das Fahrzeug die besonderen Stabilitätsanforderungen erfüllt.