Absatz eins,Unbeschadet der Anforderungen der Regel II-1/B/8 des SOLAS-Übereinkommens und der Anforderungen der Fahrgastschiffverordnung müssen Ro-Ro-Fahrgastschiffe den Vorschriften des Anhanges römisch eins der Ro-Ro-Fahrgastschiff-Richtlinie entsprechen. Bei der Anwendung dieser Vorschriften sind die in Anhang römisch zwei der Ro-Ro-Fahrgastschiff-Richtlinie festgelegten Leitlinien einzuhalten.