in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zum Bund oder
Pensionsgesetz 1965
Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2005,
Paragraph 25 a
01.01.2004
30.06.2004
Kinderzurechnungsbetrag
Paragraph 25 a, (1) Dem Beamten gebührt zum Ruhegenuß für Zeiten, in denen er sein Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat, ein Kinderzurechnungsbetrag, wenn und soweit diese Zeiten vor der Aufnahme