Absatz eins,Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- Ziffer einsder Vorsitzende,
- Ziffer 2je ein Vertreter der im Nationalrat vertretenen Parteien,
- Ziffer 3je ein Vertreter des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit,
- Ziffer 4zwei Vertreter der Bundesländer,
- Ziffer 5ein Vertreter des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger,
- Ziffer 6je drei Vertreter der Dienstgeber- und Dienstnehmerorganisationen,
- Ziffer 7sieben Vertreter der organisierten Behinderten und der organisierten Kriegsopfer,
- Ziffer 8der Behindertenanwalt (Paragraph 13 b,).