Absatz eins,Allgemeine Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sind:
- Ziffer einsdie volle Handlungsfähigkeit,
- Ziffer 2die besondere Vertrauenswürdigkeit,
- Ziffer 3geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
- Ziffer 4eine aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und
- Ziffer 5ein Berufssitz.