Absatz eins,Dienstnehmer im Sinne der Berechnung der Pflichtzahl sind:
- Litera aPersonen, die in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt werden (ausgenommen Lehrlinge);
- Litera bPersonen, die zum Zwecke der vorgeschriebenen Ausbildung für den künftigen, eine abgeschlossene Hochschulbildung erfordernden Beruf nach Abschluß dieser Hochschulbildung beschäftigt sind;
- Litera cHeimarbeiter.