Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2005,
BG
Paragraph eins,
01.01.2006
BGStG
68/02 Sonstiges Sozialrecht
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
05.10.2022
20004228
NOR40066738