Gehaltsgesetz 1956
Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1956, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2005,
Paragraph 113 h
01.07.2005
30.06.2005
Maßnahmen betreffend die Zusammenlegung der Wachkörper im Bereich
des Bundesministeriums für Inneres
Paragraph 113 h, (1) Wird in Folge der Zusammenführung der Wachkörper im Bereich des Bundesministeriums für Inneres ein Beamter des Exekutivdienstes oder ein Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der Sicherheitsverwaltung gemäß Paragraph 38, BDG 1979 versetzt oder gemäß Paragraph 40, Absatz 2, BDG 1979 einer Verwendungsänderung unterzogen oder sein Arbeitsplatz einer niedrigeren Funktionsgruppe derselben Verwendungsgruppe zugeordnet, so gebührt ihm ein Differenzausgleich und nach Ablauf der Frist des Paragraph 113 e, Absatz 2, an Stelle der Zulage nach Paragraph 77, eine ruhegenussfähige Ergänzungszulage.