die Wegstrecke zwischen der Dienststelle und der nächstgelegenen Wohnung mehr als zwei Kilometer beträgt,
Gehaltsgesetz 1956
Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1956, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2005,
Paragraph 20 b,
01.01.2007
31.12.2006
Fahrtkostenzuschuß
Paragraph 20 b, (1) Dem Beamten gebührt ein Fahrtkostenzuschuß, wenn