Absatz eins,Für die Zulassung sind das Vorliegen folgender Voraussetzungen sowie folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:
- Ziffer einsName (Firma) des Antragstellers; ist der Antragsteller eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft, ferner Rechtsform und Namen der zur Vertretung nach außen berufenen Personen;
- Ziffer 2Angaben über die elektronische Erreichbarkeit des Antragstellers und über die eindeutige elektronische Identität des Antragstellers sowie gegebenenfalls seiner zur Vertretung nach außen berufenen Personen gemäß den Paragraphen 6 und 9 des E Government-Gesetzes (E-GovG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,;
- Ziffer 3Mindestkapital in Höhe von 100 000 Euro; dieses Mindestkapital muss in Form von Eigenmitteln im Sinne des Paragraph 224, Absatz 3, lit. A und B des Handelsgesetzbuches (HGB), dRGBl. S 219 aus 1897,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2004,, vorliegen, wobei unter Nennkapital im Sinn des Paragraph 224, Absatz 3, lit. A HGB das eingezahlte Kapital im Sinne des Paragraph 23, Absatz 3, des Bankwesengesetzes (BWG), Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2004,, zu verstehen ist;
- Ziffer 4Bestand einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 100 000 Euro je Versicherungsfall;
- Ziffer 5Angaben, über welche Ausstattung, einschließlich welcher Geräte und technischen Ausrüstung, der Antragsteller für die Ausführung der Dienstleistung verfügen wird;
- Ziffer 6ein technisches Sicherheits- und Betriebskonzept, aus dem hervorgeht, wie die Erfüllung der in Paragraph 28, Absatz eins, ZustG genannten Aufgaben gewährleistet werden soll;
- Ziffer 7Erfüllung der in der Anlage genannten technischen Spezifikationen;
- Ziffer 8Gewährleistung der Datensicherheit durch Maßnahmen gemäß Paragraph 14, DSG 2000, insbesondere auch Protokollierung der einzelnen durchgeführten Verwendungsvorgänge gemäß Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer 7, DSG 2000 und Belehrung der Mitarbeiter gemäß Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer 3, DSG 2000, sowie Gewährleistung der Voraussetzungen für die in Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, ZustG allenfalls vorgeschriebene verschlüsselte Aufbewahrung und Versendung zuzustellender Dokumente;
- Ziffer 9ein Muster der Verträge, die der Antragsteller mit seinen Kunden abzuschließen beabsichtigt;
- Ziffer 10Angaben darüber, wie der barrierefreie Zugang zu den gemäß Paragraph 28, ZustG zu erbringenden Zustellleistungen für behinderte Menschen entsprechend den “Web Content Accessibility Guidelines” des W3C Stufe A gestaltet wird.