Durchführung des Zollrechts
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 184 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2016,
Paragraph 18,
20.07.2005
21.07.2016
Die Meldung nach Paragraph 15, Ziffer 3, kann auch im Zeitpunkt der Abgabe der ergänzenden Anmeldung abgegeben werden. In diesem Fall gilt der Antrag erst in diesem Zeitpunkt als gestellt.