VfGH-Aufhebung eines Punktes der 2. Änderung des Erstattungskodex
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 219 aus 2005,
Artikel eins
21.07.2005
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 2005, römisch fünf 21/05-9, Punkt A3 (Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten) der 2. Änderung des Erstattungskodex, kundgemacht als Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Nr. 16 aus 2005,, als gesetzwidrig aufgehoben.