Absatz eins,Die elektronische Übermittlung muss folgende Daten beinhalten:
- Ziffer einsName bzw. Firmenbezeichnung und Anschrift des antragstellenden Betriebsinhabers,
- Ziffer 2bei natürlichen Personen Versicherungsnummer oder Geburtsdatum,
- Ziffer 3Bezeichnung und Anschrift der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist,
- Ziffer 4Erklärung, dass bei einer Neugründung des Betriebes die Voraussetzungen nach Paragraph 2, NeuFöG und bei einer Übertragung des Betriebes die Voraussetzungen nach Paragraph 5 a, Absatz eins, NeuFöG vorliegen,
- Ziffer 5voraussichtlicher Zeitpunkt der Neugründung oder Übertragung des Betriebes,
- Ziffer 6Bezeichnung und Anschrift der für die Nichterhebung einer Abgabe, Gebühr oder eines Beitrages nach Paragraph eins, Ziffer eins bis 6 NeuFöG in Betracht kommenden Behörde und
- Ziffer 7Angabe jener Abgabe, Gebühr oder jenes Beitrages, bei denen die Wirkung nach Paragraph eins, Ziffer eins bis 6 NeuFöG eintreten soll.