Absatz eins,Die in der Anlage B angeführten Liegenschaften gehen in das Eigentum der Veterinärmedizinischen Universität Wien über.
Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 76 aus 2005,
Paragraph 2
29.07.2005