Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Bundesgesetzblatt Nr. 283 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2005,
Vertrag - Multilateral
Artikel 4
22.12.2004
31.12.2032
89/07 Umweltschutz
Tritt mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft, sofern mindestens siebzig Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden zu der Änderung von Staaten oder Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration hinterlegt worden sind, die Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sind. Ist diese Bedingung bis zu dem genannten Tag nicht erfüllt, so tritt die Änderung am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem sie erfüllt worden ist vergleiche Artikel römisch vier,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2018,).
13.12.2018
10010582
NOR40065939