bis zu einem Höchstbetrag von 10 % des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes gegen einen Unternehmer oder eine Unternehmervereinigung, der oder die vorsätzlich oder fahrlässig
- Litera adem Kartellverbot (Paragraph eins,), dem Missbrauchsverbot (Paragraph 5,), dem Verbot von Vergeltungsmaßnahmen (Paragraph 6,) oder dem Durchführungsverbot (Paragraph 17,) zuwiderhandelt,
- Litera beinem Auftrag nach Paragraph 16, nicht nachkommt,
- Litera cnach Paragraph 27, für verbindlich erklärte Verpflichtungszusagen nicht einhält oder
- Litera dgegen Artikel 81, oder Artikel 82, EGV verstößt;