Absatz eins,Zur Anmeldung ist jeder am Zusammenschluss beteiligte Unternehmer berechtigt. Die Anmeldung ist mit den Beilagen in vier Gleichschriften einzubringen; sie hat zu enthalten:
- Ziffer einsgenaue und erschöpfende Angaben zu den Umständen, durch die eine marktbeherrschende Stellung entstehen oder verstärkt werden kann, vor allem
- Litera azur Unternehmensstruktur, und zwar insbesondere für jedes beteiligte Unternehmen die Angabe
- Strichaufzählungder Eigentumsverhältnisse einschließlich von Unternehmensverbindungen im Sinn des Paragraph 7,,
- Strichaufzählungder im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss erzielten Umsätze (Menge und Erlöse) getrennt nach bestimmten Waren und Dienstleistungen im Sinn des Paragraph 23,,
- Litera bfür jedes beteiligte Unternehmen die Angabe der Marktanteile bei den in Litera a, angeführten Waren und Dienstleistungen,
- Litera czur allgemeinen Marktstruktur;
- Ziffer 2wenn es sich um einen Medienzusammenschluss handelt, auch genaue und erschöpfende Angaben zu den Umständen, durch die die Medienvielfalt überdies beeinträchtigt werden kann.