Kartellgesetz 2005
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2005,
BG
Paragraph 6,
01.01.2006
KartG 2005
26/01 Wettbewerbsrecht
Ein Verfahren zur Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Paragraph 26,) oder eine darauf gerichtete Beschwerde an eine Amtspartei (Paragraph 40,) darf vom marktbeherrschenden Unternehmer nicht zum Anlass genommen werden, den durch den Missbrauch unmittelbar betroffenen Unternehmer von einer weiteren Belieferung oder Abnahme zu angemessenen Bedingungen auszuschließen.
09.05.2017
20004174
NOR40065791