Kurztitel

Kartellgesetz 2005

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2005,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6,

Inkrafttretensdatum

01.01.2006

Abkürzung

KartG 2005

Index

26/01 Wettbewerbsrecht

Text

Verbot von Vergeltungsmaßnahmen

Paragraph 6,

Ein Verfahren zur Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Paragraph 26,) oder eine darauf gerichtete Beschwerde an eine Amtspartei (Paragraph 40,) darf vom marktbeherrschenden Unternehmer nicht zum Anlass genommen werden, den durch den Missbrauch unmittelbar betroffenen Unternehmer von einer weiteren Belieferung oder Abnahme zu angemessenen Bedingungen auszuschließen.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

20004174

Dokumentnummer

NOR40065791