Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Diensthundeführer
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph eins
01.07.2005
31.10.2025
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Den Beamten des Wachkörpers Bundespolizei, die als Diensthundeführer verwendet werden, gebührt für die durch die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen Wohnung und Dienststelle anfallenden Transportkosten für den Diensthund eine monatliche Aufwandsentschädigung.
03.10.2025
20004155
NOR40065651