Absatz eins,Den Landespolizeikommandanten, in Wien dem Polizeipräsidenten, sowie dem Leiter des Bildungszentrums Traiskirchen wird das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten auf die in Paragraph 4, genannten Planstellen übertragen.
Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2005,
Paragraph 2
01.07.2005
28.02.2011
A7 bis A4 | alle Planstellen |
A3 | die Grundlaufbahn und die Funktionsgruppen 1 und 2 |
E2c und E 2b | alle Planstellen |
E2a | die Grundlaufbahn und die Funktionsgruppen 1 bis 4 |
E, D und P1 bis P5 | alle Planstellen |
C | die Dienstklassen römisch drei und römisch vier |
W2 | die Dienstklassen römisch drei und römisch vier. |