Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und des Hauptwohnsitzes,
Blutspenderverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 100 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 188 aus 2005,
Paragraph eins
23.06.2005
Spender, denen Blut oder Blutbestandteile zur Anwendung an anderen Personen oder für andere Personen entnommen werden sollen, haben vor der Gewinnung folgende Erfordernisse zu erfüllen: