für die Erstattung eines vom Bundesministerium für Justiz aufgetragenen Gutachtens je Fall in einem Rechtsgang
- Litera afür jedes befasste Mitglied, sofern nicht Litera b,) oder c) anzuwenden ist,150 Euro,
- Litera bfür den Berichterstatter, sofern er konzeptiv tätig wurde,900 Euro,
- Litera cfürden Vorsitzenden 300 Euro, sofern er aber als Berichterstatter tätig wurde und für diesen Fall die Vergütung nach Litera b, erhält,150 Euro.