Sozialbetreuungsberufe (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2005,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 13
26.07.2005
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Ländern als gegenbeteiligten Vertragspartnern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
28.01.2025
20004121
NOR40065143