Sozialbetreuungsberufe (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2005,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 9
26.07.2005
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Diese Vereinbarung steht den Ländern, die sie im Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens gemäß Artikel 8, Absatz eins, noch nicht unterzeichnet haben, zum Beitritt offen. Der Beitritt wird einen Monat nach seiner schriftlichen Mitteilung an das Bundeskanzleramt wirksam.
Inkrafttreten
28.01.2025
20004121
NOR40065139