Kurztitel

Sozialbetreuungsberufe (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2005,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

26.07.2005

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 8

In-Kraft-Treten

  1. Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt zwei Monate nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem
    1. Ziffer eins
      in zumindest fünf Ländern die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen darüber vorliegen sowie
    2. Ziffer 2
      die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.
  2. Absatz 2,Das Bundeskanzleramt hat den Ländern die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz eins, sowie den Tag des In-Kraft-Tretens der Vereinbarung mitzuteilen.
  3. Absatz 3,Für Länder, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, die aber erst nach dem In-Kraft-Treten der Vereinbarung gemäß Absatz eins, mitgeteilt haben, dass ihre verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten der Vereinbarung erfüllt sind, tritt diese Vereinbarung einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft.

Schlagworte

Inkrafttreten

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

20004121

Dokumentnummer

NOR40065138