Sozialbetreuungsberufe (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2005,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 7
26.07.2005
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Der Bund verpflichtet sich zur Erlassung der erforderlichen Regelungen, welche die Diplom- bzw. Fach-Sozialbetreuer/innen mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung sowie Heimhelfer/innen nach Absolvierung des Ausbildungsmoduls gemäß der Anlage 2 berechtigen, bestimmte unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln durchzuführen.
28.01.2025
20004121
NOR40065137