Kurztitel

Krankenscheinvorlage - Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 153 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2005

Text

Vorlage des Krankenscheins

Paragraph eins,

Bei der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt, eine Vertragseinrichtung, Vertragsgruppenpraxis oder eine eigene Einrichtung der burgenländischen Gebietskrankenkasse in Eisenstadt als Stadt mit eigenem Statut, in Rust als Stadt mit eigenem Statut und in den politischen Bezirken Eisenstadt-Umgebung und Neusiedl am See entfällt die Vorlage des Krankenscheins (Krankenkassenschecks, Behandlungsscheins, Patientenscheins, Arzthilfescheins) im Zeitraum vom 28. Februar 2005 bis zum Ablauf des 29. Mai 2005, wenn

  1. Ziffer eins
    die anspruchsberechtigte Person ihre persönliche e-card vorlegt und
  2. Ziffer 2
    die/der in Anspruch genommene Vertragspartnerin/Vertragspartner oder die eigene Einrichtung die Prüfung der Anspruchsberechtigung im Wege der technischen Infrastruktur der e-card durchführen kann.